Giebelhaus mit Garage im Abendlicht
Verkaufsanlass Erbe

Geerbtes Haus verkaufen.
In der richtigen Reihenfolge.

Erbschein, Grundbuch, Erbengemeinschaft, Steuer: Wir ordnen die Schritte und verkaufen das Haus, wenn alle so weit sind. Für 1,5 % Provision zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ein Haus, das mehr ist als ein Haus

Erst verstehen,
dann verkaufen.

Ein geerbtes Haus ist selten nur eine Immobilie. Es ist das Elternhaus, es stehen noch Möbel darin, und oft sind mehrere Erben beteiligt, die unterschiedlich weit sind. Wir haben Verständnis dafür, dass die Entscheidung Zeit braucht. Und wir wissen, was in dieser Zeit trotzdem erledigt werden sollte, damit der Verkauf später nicht stockt.

Viele Erben fragen zuerst nach dem Wert. Das ist der richtige Anfang: Eine ehrliche Einschätzung hilft bei der Entscheidung, ob jemand aus der Familie das Haus übernimmt, ob es vermietet wird oder ob der Verkauf die sauberste Lösung ist. Wir bewerten kostenlos und sagen Ihnen auch, wenn wir zum Behalten raten würden.

Kostenlose Immobilienbewertung
Haus mit Terrasse im Grünen
So läuft der Verkauf

Fünf Schritte
vom Erbfall zur Übergabe.

Kostenlose Immobilienbewertung
  1. 01

    Erbschein oder Testament

    Für den Verkauf müssen die Erben im Grundbuch stehen oder ihr Erbrecht nachweisen, mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Wir sagen Ihnen, was Nachlassgericht und Grundbuchamt brauchen.

  2. 02

    Erbengemeinschaft auf einen Stand bringen

    Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen. Wir sprechen mit allen Beteiligten, auch wenn sie in anderen Städten wohnen, und sorgen dafür, dass jeder dieselben Zahlen und denselben Stand hat.

  3. 03

    Bewertung und Entscheidung

    Kostenlose Bewertung vor Ort mit Vergleichspreisen aus der Region. Mit dieser Zahl entscheiden Sie gemeinsam: übernehmen, vermieten oder verkaufen. Wir beraten ehrlich, auch wenn das Ergebnis kein Auftrag für uns ist.

  4. 04

    Haus vorbereiten

    Hausrat, Unterlagen, Energieausweis: Auf Wunsch koordinieren wir Entrümpelung und Handwerker und besorgen, was beim Bauamt oder Grundbuchamt fehlt. Sie müssen dafür nicht vor Ort sein.

  5. 05

    Verkauf, Notar und Erlös

    Vermarktung, Besichtigungen nur mit geprüften Käufern, Verhandlung und Notartermin, bei dem alle Erben unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen. Der Erlös wird nach Erbquote verteilt oder so, wie die Erben es untereinander vereinbaren.

Unsere Provision

1,5 % statt 3 %.
Was das in Euro bedeutet.

Üblich sind in der Region 3 % Provision je Seite, bei uns zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 1,5 %. Beide Werte zuzüglich Mehrwertsteuer, also 3,57 % gegenüber 1,785 % inklusive. Die Tabelle zeigt die Beträge inklusive Mehrwertsteuer.

KaufpreisÜbliche ProvisionBei WittlingIhr Vorteil
400.000 € 14.280 € 7.140 € 7.140 €
500.000 € 17.850 € 8.925 € 8.925 €
600.000 € 21.420 € 10.710 € 10.710 €

Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist. Bewertung, Fotos und Exposé kosten Sie vorab nichts.

Vorab klären

Was vor dem Verkauf
geregelt sein sollte.

Nicht alles muss am ersten Tag erledigt sein. Aber jeder dieser Punkte kann den Verkauf später um Wochen verzögern.

  • Erbschein beantragt oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorhanden
  • Grundbuch auf die Erben berichtigt (innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei)
  • Alle Miterben erreichbar und über den Verkauf einig
  • Erbschaftsteuer: Freibeträge geprüft (Kinder 400.000 € je Elternteil)
  • Spekulationsfrist: die Haltedauer des Erblassers zählt mit
  • Laufende Kosten wie Versicherung, Heizung und Grundsteuer geregelt
  • Hausrat und persönliche Gegenstände verteilt oder zur Räumung vorgesehen
  • Energieausweis vorhanden oder beauftragt
Die häufigsten Einwände

Und was wir dazu sagen.

01

Ehrlich kalkuliert

„Makler setzen den Preis zu hoch an, um den Auftrag zu bekommen, oder zu niedrig, um schnell abzuschließen.“

Wir rechnen mit Vergleichspreisen aus der Region und mit dem, was Käufer heute finanzieren können. Ein Preis, der am Markt hält, statt ein Lockpreis, der später sinkt.

02

1,5 % statt 3 %

„Ein Makler kostet nur Geld.“

Bei 500.000 € Kaufpreis bleiben 8.925 € mehr bei Ihnen als bei der üblichen Provision. Und ein guter Makler holt in der Regel mehr Kaufpreis heraus als ein Privatverkauf.

03

Volle Leistung

„Für 1,5 % kann die Leistung nicht dieselbe sein.“

Bewertung, Exposé, Fotos, Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlung, Kaufvertrag: alles wie bei jedem professionellen Makler. Wir können das, weil die Finanzierung unser Kerngeschäft ist.

04

Nur geprüfte Käufer

„Dann laufen mir Leute durchs Haus, die es sich gar nicht leisten können.“

Wir prüfen die Finanzierbarkeit, bevor jemand besichtigt. Kein Besichtigungstourismus, kaum geplatzte Verträge kurz vor dem Notar.

05

Bis zum Notar und danach

„Nach dem Notartermin bin ich mit allem allein.“

Wir begleiten Sie zum Notar, organisieren die Übergabe mit Protokoll und Zählerständen und sind auch danach erreichbar, wenn Fragen kommen.

Häufige Fragen

Was uns dazu
am häufigsten gefragt wird.

01 Muss ich beim Verkauf eines geerbten Hauses Steuern zahlen?

Zwei Steuern können eine Rolle spielen. Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Freibetrag, bei Kindern 400.000 € je Elternteil, bei Ehepartnern 500.000 €. Die Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn entfällt, wenn der Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurückliegt oder das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde, vom Erblasser oder von Ihnen. Das ist keine Steuerberatung: Im Zweifel klären wir die Fragen gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie verkaufen.

02 Können wir verkaufen, wenn nicht alle Erben einverstanden sind?

Nein. Eine Erbengemeinschaft verkauft nur gemeinsam. Wenn ein Miterbe das Haus behalten möchte, kann er die anderen auszahlen. Als letzter Weg bleibt die Teilungsversteigerung, bei der meist alle Beteiligten Geld verlieren. Wir bringen die Zahlen auf den Tisch und moderieren, damit es nicht so weit kommt.

03 Was passiert mit den Möbeln und dem Hausrat?

Was die Familie behalten möchte, wird vorher verteilt. Für den Rest arbeiten wir mit Entrümpelungsbetrieben aus der Region zusammen, die das Haus besenrein übergeben. Wertgegenstände lassen wir vorher ansehen. Sie müssen für nichts davon anreisen.

04 Wie lange dauert der Verkauf eines geerbten Hauses?

Der Erbschein dauert beim Nachlassgericht je nach Auslastung einige Wochen bis Monate. In dieser Zeit bereiten wir Bewertung, Unterlagen und Exposé bereits vor, sodass der Verkauf starten kann, sobald die Erben verfügungsberechtigt sind. Vom Inserat bis zum Notartermin rechnen wir bei einem marktgerechten Preis mit wenigen Wochen bis einigen Monaten.

Weitere Anlässe

Andere Situation?
Auch dafür gibt es einen Weg.

Was ist Ihre Immobilie heute wert?

In zwei Minuten zur kostenlosen Ersteinschätzung. Danach prüft Roland Wittling die Zahl persönlich und meldet sich bei Ihnen.