Modernes Wohnhaus mit klaren Linien
Verkaufsanlass Zinsbindung

Anschlussfinanzierung zu teuer?
Wir rechnen beide Wege.

Die Zinsbindung läuft aus, die neue Rate passt nicht mehr: Als Finanzierungsvermittler und Makler rechnen wir Umschuldung und Verkauf nebeneinander durch. Ehrlich, bevor es eng wird.

Rechtzeitig statt unter Druck

Erst umschulden prüfen.
Dann über Verkauf sprechen.

Viele Darlehen aus den Jahren mit sehr niedrigen Zinsen laufen jetzt und in den kommenden Jahren aus der Zinsbindung. Die Bank schickt ein Angebot, und die neue Rate liegt plötzlich mehrere hundert Euro höher. Wer dann erst anfängt zu rechnen, verliert Zeit und Verhandlungsspielraum.

Wir sind beides: zugelassener Vermittler für Immobiliardarlehen und Immobilienmakler. Deshalb müssen wir Ihnen keinen Verkauf verkaufen. Zuerst prüfen wir, ob eine Umschuldung zu einer anderen Bank, eine längere Laufzeit oder ein Forward-Darlehen die Rate tragbar macht. Erst wenn das nicht reicht, sprechen wir über den Verkauf, und dann rechtzeitig, zu einem guten Preis statt unter Druck.

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So gehen wir vor

Fünf Schritte
zu einer tragbaren Lösung.

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  1. 01

    Zinsbindung und Restschuld prüfen

    Wann endet die Zinsbindung, wie hoch ist die Restschuld, welche Sondertilgungen sind möglich? Mit diesen drei Zahlen beginnt jede Rechnung. Bis zu fünf Jahre vor Ablauf lässt sich ein Zins mit einem Forward-Darlehen festschreiben, gegen einen Aufschlag.

  2. 02

    Rate neu rechnen

    Wir holen Angebote mehrerer Banken ein und stellen Laufzeit und Tilgung so ein, dass die Rate zu Ihrem Einkommen passt. Das erste Angebot der Hausbank ist selten das beste.

  3. 03

    Haushaltsrechnung ehrlich

    Als Faustregel rechnen wir je 100.000 € Darlehen mit rund 600 € im Monat, je nach Zins und Tilgung. Wir rechnen Ihr Einkommen, Ihre festen Ausgaben und einen Puffer dagegen, ohne Schönrechnen.

  4. 04

    Entscheidung: umschulden oder verkaufen

    Trägt die neue Rate, vermitteln wir die Anschlussfinanzierung. Trägt sie nicht, zeigen wir, was ein Verkauf zum heutigen Marktwert bringt, nach Ablösung des Darlehens und möglicher Vorfälligkeitsentschädigung.

  5. 05

    Verkauf mit Zeitplan

    Wer rechtzeitig verkauft, verkauft zum Marktpreis und nicht unter Zwang. Wir planen den Verkauf so, dass Notartermin und Kaufpreiszahlung vor dem Ende der Zinsbindung oder zum günstigsten Zeitpunkt liegen.

Unsere Provision

1,5 % statt 3 %.
Was das in Euro bedeutet.

Üblich sind in der Region 3 % Provision je Seite, bei uns zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 1,5 %. Beide Werte zuzüglich Mehrwertsteuer, also 3,57 % gegenüber 1,785 % inklusive. Die Tabelle zeigt die Beträge inklusive Mehrwertsteuer.

KaufpreisÜbliche ProvisionBei WittlingIhr Vorteil
400.000 € 14.280 € 7.140 € 7.140 €
500.000 € 17.850 € 8.925 € 8.925 €
600.000 € 21.420 € 10.710 € 10.710 €

Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist. Bewertung, Fotos und Exposé kosten Sie vorab nichts.

Vorab klären

Diese Unterlagen
bringen Sie zum ersten Gespräch mit.

  • Darlehensvertrag mit Datum des Zinsbindungsendes
  • Aktuelle Restschuld laut Jahreskontoauszug
  • Angebot Ihrer Hausbank zur Anschlussfinanzierung, falls vorhanden
  • Nettoeinkommen und feste monatliche Ausgaben
  • Mögliche Sondertilgungen und vorhandenes Eigenkapital
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung erfragt
  • Grundrisse, Wohnfläche, Baujahr und Modernisierungen des Hauses
  • Alternativen überlegt: vermieten, verkleinern, Teilverkauf an Familie
Die häufigsten Einwände

Und was wir dazu sagen.

01

Ehrlich kalkuliert

„Makler setzen den Preis zu hoch an, um den Auftrag zu bekommen, oder zu niedrig, um schnell abzuschließen.“

Wir rechnen mit Vergleichspreisen aus der Region und mit dem, was Käufer heute finanzieren können. Ein Preis, der am Markt hält, statt ein Lockpreis, der später sinkt.

02

1,5 % statt 3 %

„Ein Makler kostet nur Geld.“

Bei 500.000 € Kaufpreis bleiben 8.925 € mehr bei Ihnen als bei der üblichen Provision. Und ein guter Makler holt in der Regel mehr Kaufpreis heraus als ein Privatverkauf.

03

Volle Leistung

„Für 1,5 % kann die Leistung nicht dieselbe sein.“

Bewertung, Exposé, Fotos, Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlung, Kaufvertrag: alles wie bei jedem professionellen Makler. Wir können das, weil die Finanzierung unser Kerngeschäft ist.

04

Nur geprüfte Käufer

„Dann laufen mir Leute durchs Haus, die es sich gar nicht leisten können.“

Wir prüfen die Finanzierbarkeit, bevor jemand besichtigt. Kein Besichtigungstourismus, kaum geplatzte Verträge kurz vor dem Notar.

05

Bis zum Notar und danach

„Nach dem Notartermin bin ich mit allem allein.“

Wir begleiten Sie zum Notar, organisieren die Übergabe mit Protokoll und Zählerständen und sind auch danach erreichbar, wenn Fragen kommen.

Häufige Fragen

Was uns dazu
am häufigsten gefragt wird.

01 Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindung, besser früher. Die Bank muss Sie drei Monate vor Ende der Zinsbindung informieren, dann bleibt aber wenig Zeit zum Vergleichen. Mit einem Forward-Darlehen lässt sich ein Zins bis zu fünf Jahre im Voraus festschreiben, gegen einen Aufschlag, den wir gegen das Risiko steigender Zinsen rechnen.

02 Was ist, wenn ich mir die neue Rate nicht leisten kann?

Dann prüfen wir zuerst, ob eine längere Laufzeit, eine niedrigere Tilgung oder eine andere Bank die Rate tragbar macht. Reicht das nicht, ist ein rechtzeitiger Verkauf zum Marktwert die sauberste Lösung. Wer wartet, bis die Zinsbindung ausgelaufen ist und die neue Rate nicht mehr trägt, verkauft unter Druck, meist deutlich unter Wert.

03 Fällt beim Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Wird das Darlehen innerhalb der Zinsbindung abgelöst, darf die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung. Wir erfragen die Höhe vorab bei Ihrer Bank und rechnen sie in den Vergleich ein.

04 Sind Sie an eine Bank gebunden?

Nein. Wir vermitteln Immobiliardarlehen mit Zulassung nach § 34i Gewerbeordnung und vergleichen die Angebote vieler Banken. Ob Sie umschulden oder verkaufen, entscheiden Sie. Wir zeigen beide Wege mit Zahlen.

Weitere Anlässe

Andere Situation?
Auch dafür gibt es einen Weg.

Zinsbindung läuft aus?

Schicken Sie uns Darlehensvertrag und Restschuld, wir rechnen Umschuldung und Verkauf nebeneinander durch. Kostenlos und ohne Verpflichtung.